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23. Juni 2009 - Informationsveranstaltung "HGB-Bilanzrecht"
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts ist verabschiedet. Grund genug also für die Kreishandwerkerschaft (KH) Paderborn, ihre Mitgliedsbetriebe zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Geht es doch neben wichtigen Hintergrundinformationen auch um wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung.
Eine große Zahl von interessierten Handwerkern war dem Angebot der KH ins Tagungs- und Konferenzzentrum an der Waldenburger Straße gefolgt, um sich über die Neuregelungen des Bilanzrechts schlau zu machen. Und das gelang den Referenten des Abends vortrefflich. Sind doch Antonius Wiedeking, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, sowie Gerhard Hinrichs, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ausgewiesene Kenner der wahrlich nicht einfachen Materie.
Einleitend wiesen die Vortragenden darauf hin, dass die nunmehr erfolgte Veränderung des deutschen Handelsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, abgekürzt BilMoG, die tiefgreifendste Reform der deutschen Rechnungslegung seit den achtziger Jahren darstellt. Und so sei es unumgänglich, sich intensiv und zeitnah mit den weit reichenden Änderungen auseinanderzusetzen. Vielfach zeige allerdings der Blick in die Praxis, dass sich insbesondere der Mittelstand den Herausforderungen, denen er sich im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften künftig stelle müsse, noch nicht in vollem Umfang bewusst sei.
Für große Teile des Handwerks bringe das Gesetz jedoch erhebliche Erleichterungen. Bleibe doch das bewährte und einfache HGB-Bilanzrecht im Kern erhalten. So könnten auch nach Inkrafttreten des BiMoG die kleinen und mittelständischen Unternehmen weiterhin nach dem kaufmännischen Vorsichts- und Anschaffungskostenprinzip des Handelsgesetzbuches bilanzieren. Vor allem die KMU-Betriebe, die als Einzelkaufleute die neuen Schwellenwerte von 500.00 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Gewinn nicht überschritten, profitierten vom Reformgesetz.
