Schneller ans Geld kommen.

Wie das funktioniert, verrät Andrea Hegerbekermeier, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, und Leitung der Rechtsabteilung und des Inkasso-Services.

Wir setzen offene Forderungen für Sie durch.

Wie kommen Firmen schneller an ihr Geld?
Das fängt bei der Rechnung an. Schon an dieser Stelle werden viele Formfehler begangen. Zunächst muss betont werden, dass Rechnungen von Handwerkern erst nach Abnahme, also der Billigung durch den Kunden, fällig werden. Eine Möglichkeit, schneller an sein Geld zu kommen, ist es, eine Zahlungsvereinbarung oder eine Vereinbarung, dass in Teilen abgenommen werden muss. Hier hilft das Gesetz § 632a BGB. Außerdem kann in den AGB eine Klausel zum Thema Zahlungen verankert werden. Diese müssen aber dem Kunden ausdrücklich vor Vertragsschluss übermittelt werden. Auch ein Eigentumsvorbehalt bis Begleichung der Rechnung ist ein gutes und gängiges Mittel und schafft Sicherheit. Auch ein Preisnachlass „Stichpunkt Skonto“ von zwei bis vier Prozent oder eine Sachgabe bei pünktlicher Zahlung kann hilfreich sein.

Wo passieren trotzdem Fehler?
Viele Fehler passieren bereits bei der Rechnungsstellung. Da sind beispielsweise Name und Anschrift der Kunden fehlerhaft oder nicht vollständig, es fehlt die Steuer- oder Rechnungsnummer oder das Rechnungsdatum. Auch die Punkte Leistungs- bzw. Liefertermin werden häufig vergessen. Oder das Zahlungsziel hat kein genaues Datum. Auch Angaben zur Art und Menge gehören in die Rechnung. Genauso wie der Preis, getrennt in Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag. Außerdem dürfen Kontakt- und Zahlungsinformationen nicht fehlen. Wenn hier Fehler begangen werden, ist die Durchsetzung der Forderung natürlich kompliziert.

Wie gelingt die Durchsetzung der Forderungen trotzdem?
Zunächst noch ein Hinweis zum Thema Mahnungen. Diese sollten nicht durchnummeriert werden. Wer die erste Mahnung erhält, der geht davon aus, dass es eine zweite und dritte gibt und wartet dieses einfach unter Umständen locker ab. Auch in punkto Zahlungserinnerung bewirkt eine freundliche auf das Vergessen der Rechnungsbegleichung abzielende Formulierung häufig mehr, als ein rauer Ton. Vielleicht kommt auch die Ratenzahlung als „goldene Brücke“ in Frage. Da hilft häufig ein persönliches Gespräch mit dem Kunden. Zur Ratenzahlung sollte es aber unbedingt eine schriftliche Vereinbarung geben – mit einer Verfallsklausel. Bleiben all diese Maßnahme erfolglos, dann besteht die Möglichkeit, eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Und an dieser Stelle setzt die Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft an?
Genau. Wir setzen offene Forderungen für Sie durch. Bei Erfolg entstehen dabei keine Kosten. Wenn die Forderung nicht eingetrieben werden kann, trägt der Mandant lediglich die Grundgebühr sowie die weiteren Kosten (z.B. für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids). Der Mandant muss die Rechnung und eine erfolglose Mahnung einreichen. Wir versenden dann ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung unter Fristsetzung an den Schuldner. Wenn die Zahlung nicht eingeht, stellen wir einen Antrag auf Erlass eines Mahn- sowie Vollstreckungsbescheids. Wenn der Vollstreckungsbescheid erlassen wird, führen wir die Zwangsvollstreckung durch.

„ Bleiben all diese Maßnahmen erfolglos, dann besteht die Möglichkeit, eines gerichtlichen Mahnverfahrens.“