Maskenpflicht, 3G am Arbeitsplatz – die Coronapandemie brachte viele rechtliche Fragestellungen mit sich.

Raphael Thomas ist Rechtsanwalt bei der Kreishandwerkerschaft und berät Betriebe. Damit konnten insgesamt 317.000 Euro an Anwaltskosten für die Mandanten eingespart werden.

In der Rechtsberatung gab es täglich viele Fragen rund Corona.

Inwieweit spielte Corona in der arbeitsrechtlichen Beratung eine Rolle?
Das Arbeitsrecht ist in vielerlei Hinsicht von Beginn durch die Coronavirus-Krise betroffen. Auch wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber in einigen Bereichen Regelungen geschaffen hat, die für das Arbeitsrecht von Bedeutung sind, kann in weiten Teilen bedauerlicherweise nicht auf rechtlich gesicherte Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Wir betreten vielfach juristisches Neuland. Darüber hinaus gibt es eine Fülle teils geklärter, teils ungeklärter Fragen mit Bezug zum Arbeitsrecht.

Hat das den Beratungsbedarf beeinflusst?
Auch im Jahr der Pandemie zwei war der arbeitsrechtliche Beratungsbedarf sehr hoch. Insgesamt nahmen die Beratungen 14 Prozent der Gesamtberatung ein. Dabei standen häufig aktuelle Entscheidungen der Gesetzgeber und deren Umsetzung im Mittelpunkt. So ist seit letztem Jahr Schon der Weg zum Arbeitsplatz in zahlreichen Fällen durch staatliche Maßnahmen beschränkt (z.B. durch die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr). Außerdem hat die Ampelkoalition die 3G-Regel an nahezu allen Arbeitsplätzen mit sich gebracht.

Welche konkreten Fragstellungen standen bei dem Thema Corona im Vordergrund?
„Ein Mitarbeiter hat Corona, was müssen wir jetzt tun?“ – war sicher der Klassiker unter den Fragen. Also heruntergebrochen es ging um die Pflichten der Arbeitgeber. Aber auch um die Rechte. Fragen nach dem Impfstatus oder um Reiserückkehrer und so weiter. Ein großes Thema war natürlich 3G am Arbeitsplatz oder die Maskenpflicht. Da ging es um Fragen der Überprüfung, der Datenspeicherung etc.

Was stand ansonsten im Mittelpunkt der Beratungen?
Zu 51 Prozent ging es um allgemeine arbeitsrechtliche Fragestellungen. Daneben ging es um Werkvertragsrecht, Ausbildungsverhältnisse oder Verkehrs- und Mietrecht. Dabei beliefen sich gerichtliche Vertretungen auf 16 Prozent, außergerichtliche Vertretungen auf 14 Prozent. Insgesamt konnten wir den Betrieben Anwaltskosten von 317.000 Euro einsparen.

„ … 72 Prozent der Befragten gaben an, dass in dem Bereich IKT die aktuellen Schwerpunkte liegen.“