Die Medien sorgten mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur elektrionischen Arbeitszeiterfassung für große Aufregung: Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet „ein System einzuführen, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Was bedeutet das für Sie? Ist schnelles Handeln gefragt?
Worum geht es?
Diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung leitet das BAG aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber zu notwendigen organisatorischen Maßnahmen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten sicherzustellen. Dazu zählt auch die Arbeitszeiterfassung zum Schutz der Mitarbeiter*innen vor Gesundheitsbelastung durch Mehrarbeit.
Was ist aktuell zu tun?
Das BAG hat die Zeiterfassungspflicht klargestellt. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Arbeitsschutzbehörden auf Grundlage der BAG-Ent­scheidung tätig werden. Vielmehr ist jetzt der Gesetzgeber aufgefordert, das genau zu regeln. Bislang fehlen Gesetze, die regeln, wie genau diese Pflicht aussehen soll. So ist unklar, wie Arbeitnehmer ihre Arbeits­zeit dokumentieren sollen. Per Stechuhr, in elektronischer Form, manuell? Das Bundesarbeitsministe­rium ist nun dazu aufgerufen, Klarheit zu schaffen. Minister Heil hat Vorschläge für die Umsetzung der Pflicht in Aussicht gestellt. Klar ist, dass auf die Betriebe was zurollt. Was genau zu tun ist, bleibt abzuwarten.