Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) : Das müssen Handwerksbetriebe jetzt beachten
Ab 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR-Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft und bringt weitreichende Pflichten mit sich. Betroffen sind nicht nur große Hersteller und Händler. Auch viele Handwerksbetriebe müssen sich mit den neuen Vorgaben befassen: Betriebe, die Waren verpacken, verkaufen oder versenden, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, Verpackungen mit eigenem Logo verwenden oder Produkte direkt aus dem Ausland beziehen.
Handwerksbetriebe sollten zeitnah ihre Betroffenheit und ihren Anpassungsbedarf prüfen. Je nach Rolle sind Beschriftungs-, Registrierungs- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Betroffen sind insbesondere das Nahrungsmittelhandwerk und Bau/Installationsbetriebe.
Wo: Online
Veranstalter: Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe in Kooperation mit der Handwerkskammer Frankfurt am Main
Anmeldefrist: 25.08.2026