Durch die fortschreitende Digitalisierung in den Unternehmen entstehen viele neue IT-Anwendungen und Services. Damit gehen unweigerlich potentielle Sicherheitslücken einher, die wiederum cyberkriminelle Straftaten befördern können. Das Wirtschaftsministerium NRW erweitert vor diesem Hintergrund MID mit dem neuen Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit, das zum 5. Oktober starten wird. Mit Hilfe von MID-Digitale Sicherheit können kleine und mittlere Unternehmen durch technische Vorkehrungen und Anwendungen sowie durch die Sensibilisierung der Mitarbeitenden anwendungsspezifisch ihre Cyber-Resilienz erhöhen. MID-Digitale Sicherheit bietet eine Förderquote von 80% für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen und 60% für mittlere Unternehmen, die Fördersumme liegt bei 4.000-15.000 €. Maßnahmen aus den drei Schwerpunkten „Analyse des IST-Zustands in der Organisation“, „Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen“ und „Software für den IT-Basisschutz“ können hierbei miteinander kombiniert und online über das Förderportal beantragt werden. Weitere Informationen zu MID-Digitale Sicherheit finden Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw.

 

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen

Sicherheit. MID-Digitale Sicherheit umfasst die folgenden drei Schwerpunktbereiche.

  • Analyse des IST-Zustandes in der Organisation
  • Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
  • Software für den IT-Basisschutz

 

Wer wird gefördert?
KMU und Handwerkbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW

 

Art und Höhe der Förderung
Der Zuschuss durch MID-Digitale Sicherheit beträgt mindestens 4.000 Euro und höchstens 15.000 Euro. Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung von 80% der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen von 60%. Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 6 bis 12 Monate.

 

Wie läuft die Förderung ab?

Das Förderverfahren bzw. der Antragsprozess ist nach einem „Windhundverfahren“ ausgelegt. Es stehen folglich eine pro Monat festgeschriebene Anzahl von Förderfällen zur Verfügung. Ist die maximale Anzahl erreicht, schließt das System und öffnet automatisch wieder zum ersten Tag des Folgemonats. ist nach einem Windhundverfahren angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung.

 

Informationsquelle
https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

 

Kontakt:

 

Dipl.-Ing. Hacer Ritzler-Engels

– Technologietransfer –

Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT)

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D-33098 Paderborn

Tel:   +49 5251/700-275

Mobil: +49 152/0909 2635

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