Neue Gefahrstoffverordnung, neue Anforderungen an Handwerksbetriebe, aktuelle BT-/AT-Verfahren und Schulungsangebote Ihrer Kreishandwerkerschaft
Die rechtlichen Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest haben sich in den vergangenen Jahren wesentlich verändert. Besonders wichtig sind die Änderung der Gefahrstoffverordnung zum 5. Dezember 2024, das neue risikobezogene Schutzkonzept, zusätzliche Genehmigungs- und Qualifikationsanforderungen sowie neue und überarbeitete emissionsarme Arbeitsverfahren.
Auch bei Tätigkeiten mit alter Mineralwolle gibt es Neuerungen: Die TRGS 521 wurde im Mai 2026 überarbeitet.
Diese Entwicklungen betreffen nicht nur spezialisierte Asbestsanierungsunternehmen. Auch Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Maler-, Fliesenleger-, Trockenbau-, Dachdecker- und weitere Ausbaugewerke müssen sich damit beschäftigen.
Denn bereits bei alltäglichen Arbeiten im Gebäudebestand können asbesthaltige Baustoffe betroffen sein.
Darüber hinaus haben wir verschiedene Checklisten und weiterführende Informationen zu folgenden Themen für Sie zusammengestellt:
- Asbest und alte Mineralwolle (Handout)
- Asbest im Bestand – alte Mineralwolle (KMF) – TRGS 519 / TRGS 521 (Checklisten)
- Qualifikationsnachweise für Asbestarbeiten
- Q1E und BT-Verfahren (Kurzinfo)
- Asbest-Probenahme und Laboranalyse
Auf Anfrage senden wir Ihnen die entsprechenden Dokumente gerne zu. Bei Interesse kontaktieren Sie unser Team der Arbeitssicherheit bitte per E-Mail unter asd@kh-paderborn-lippe.de oder telefonisch unter 05251/700-381 oder 05251/700-129.
Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Arbeitsicherheitstechnischen Dienst gerne persönlich für Sie da.