Die Kfz-Innungen fordern die Öffnung der Autohäuser unter Auflagen. Damit schließen sich die heimischen Handwerker einem offenen Brief des Kfz-Verbandes NRW an Ministerpräsident Armin Laschet an.
Die betroffenen Betriebe müssen endlich wissen, woran sie sind und unter welchen Bedingungen sie wieder arbeiten können.
Anders als die große Menge der Einzelhändler können die Autohäuser den Umfang ihres Warenlagers nicht kurzfristig dem durch die Betriebsschließungen bedingten Absatzstopp anpassen“. Aufgrund von langfristigen Ziel- und Liefervereinbarungen mit den Fahrzeugherstellern und -Importeuren quällen die Höfe der Autohäuser seit Dezember über von Neufahrzeugen. Dem enormen Kostendruck können viele Händler ohne Einnahmen aus dem Fahrzeugverkauf nicht mehr lange standhalten. Die Ausstellungsräume der Autohäuser sind außerdem so groß, dass die aktuellen Kontaktbeschränkungen, bezogen auf die Fläche je Kunde mehr als übererfüllt werden könnten. Die zuständige Berufsgenossenschaft, die BGHM, hat zudem arbeitsschutzrechtliche Corona-Vorschriften erlassen, die äußerst weitreichend sind und in den Autohäusern konsequent umgesetzt werden. Es gibt also verantwortbare Alternativen. Verkaufsgespräche oder Dienstleistungen im unmittelbaren Kontakt können zudem zusätzlich zu den Vorschriften der Berufsgenossenschaft ausschließlich mit FFP2-Masken (alternativ mit KN95- oder N95-Masken) durchgeführt werden. Diese Masken können den zu beratenden und zu bedienenden Kunden  kostenlos bei Betreten der Geschäftsräume zur Verfügung gestellt werden.