Betriebsprüfungen Arbeitsschutz

 

Das Amt für Arbeitsschutz scheint sein Hauptaugenmerk auf Betriebe mittlerer Größe zu haben. Geprüft werden unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Betriebsanweisungen,
  • Gefahrstoffverzeichnis,
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen,
  • Lagerung von Gefahrstoffen,
  • Ersthelfer und Brandschutzhelfer,
  • Unterweisung der Beschäftigten,
  • Prüfung von Arbeitsmitteln,
  • Betrachtung des Jugendarbeitschutzgesetzes,
  • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.

 

Die Aufsichtsbehörde behält sich nach einer Überprüfung vor eine Nachbesichtigung vorzunehmen. Die Nachbesichtigung kann dem Betrieb mit bis zu 1.500 Euroin Rechnung gestellt werden.

Ebenso können den Betrieben bei Nichtbeseitigung der Mängel erhebliche Kosten durch Geldbußen seitens der Behörde entstehen.

KH Paderborn Lipp