In Nordrhein-Westfalen ist die Zukunft für die Grundsteuer immer noch unentschieden, während sich alle anderen Bundesländer bereits auf ihr jeweiliges Modell festgelegt haben. Die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe würde eine baldige Entscheidung begrüßen und unterstützt einen gemeinsamen Vorschlag mehrerer Wirtschaftsorganisationen und Verbände in NRW, als Bemessungsgrundlage künftig die Grundstücks- und Gebäudeflächen heranzuziehen.

„Die Grundsteuer-Novelle tritt 2025 in Kraft. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell oder ein eigenes Modell mit so genannter Öffnungsklausel“, erklärt Michael H. Lutter, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Länder, die für die Neuberechnung der Grundsteuer das Bundesmodell wählten, müssten nichts weiter tun. Wer den Sonderweg gehen wolle, müsse ein eigenes Gesetz verabschieden. Etwa die Hälfte der Bundesländer arbeitete an einem eigenen Modell für die Neuberechnung der Grundsteuer.

„Wir schließen uns dem gemeinsamen Positionspapier von HANDWERK.NRW, IHK NRW, unternehmer.nrw, Bund der Steuerzahler sowie Haus & Grund RHEINLAND WESTFALEN an und sprechen uns ebenfalls für ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell aus“, betont Lutter. Die favorisierte Lösung sei, die Grundstücks- und Gebäudeflächen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Eine wertbezogene Bemessungsgrundlage, wie sie das von Finanzminister Olaf Scholz konzipierte Bundesmodell vorsehe, lehnen die regionalen Handwerker wie auch die übrigen nordrhein-westfälischen Wirtschafts-Verbände dagegen als zu kompliziert und zu unberechenbar ab.

„Eine Lösung, die sich nur an Gebäude- und Grundstücksflächen ausrichtet, ist für Finanzverwaltung und Steuerpflichtige deutlich weniger aufwendig und birgt keine unkalkulierbare Belastungsdynamik“, so Lutter und fährt fort: „Wir sind dafür, dass Nordrhein-Westfalen von der Option Gebrauch macht, ein besseres Modell als der Bund für sich finden.

In dem gemeinsamen Papier heißt es dazu: „Die Grundsteuer sollte als Flächenmodell an den beiden Kriterien Grundstücksfläche und Gebäudefläche ansetzen. Beide sind flächendeckend verfügbar und für Verwaltungen und Steuerpflichtige mit geringem Aufwand zu nutzen. Eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung bietet die beste Aussicht darauf, dass die Reform zu echten Entlastungen bei auskömmlicher Finanzierung öffentlicher Aufgaben führen kann.“

Aus Sicht der Verbände ist es wichtig, dass die Umsetzung der Reform unter dem Grundsatz der Aufkommensneutralität angegangen wird. Keinesfalls darf es für die Grundbesitzer nach der Reform zu einer Mehrbelastung kommen. Lutter: „Da die Hebesätze in NRW bundesweit bereits auf Spitzenniveau liegen, erwarten wir von den Kommunen, dass diese im Sinne der Sicherung ihrer Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit ihrer ortsansässigen Unternehmen eine entsprechende aufkommensneutrale Anpassung vornehmen“.

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