Nach dem Kassengesetz besteht seit Januar 2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Diese Kassen müssen mit einer TSE, einem Sicherheitsmodul für elektronische Registrierkassen, ausgerüstet sein.
Bis Ende September lief bundesweit eine Regelung aus, wonach eine fehlende TSE nicht beanstandet wird. Bis 31. März 2021 müssen die Kassen dann endgültig (so der aktuellen Stand) über die TSE verfügen.
Aufgrund der kurzfristigen Entwicklungs- und Implementierungsphase gibt es viele Fragezeichen und Unsicherheiten. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Sind die Handwerksbetriebe gut vorbereitet?Die Abteilung Innovation führte zu diesem Thema ein Webinar durch. Die Referenten waren Goede-Diedering, Dezentralisierungsbewegung und Spezialist für Rechnungswesen, betriebswirtschaftliche Beratung, IT-Sicherheit sowie Organisation und Planung der DATEV eG und Hacer Ritzler-Engels (BIT). Der Vortrag gab sowohl Überblick als auch Antworten auf Fragen aus der täglichen Praxis bei der Umsetzung des geänderten Kassengesetzes.