Das Bauhandwerk befindet sich aktuell in schwierigen Fahrwassern. Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat nun eine Anpassung in der Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Das freut auch das Handwerk in Paderborn.

Bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, steht es nun endlich vor der Umsetzung: das Update der Landesbauordnung. Darin enthalten die so genannte kleine Bauvorlagenberechtigung. Diese erlaubt es künftig Meistern des Zimmererhandwerks und des Maurer-, Betonbauer- und Stahlbetonbauerhandwerks sowie gleichwertig Qualifizierten, Genehmigungsplanungen für die Änderung, Errichtung sowie den Abbruch von einfacheren Bauwerken als verantwortliche Planfertiger zu unterzeichnen.

Die Berufsqualifizierten aus dem Bauhauptgewerbe können Bauanträge für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, eingeschossige gewerbliche Gebäude, landwirtschaftliche Gebäude und Garagen planen und die Ausführung anleiten.

„Die Einführung kommt gerade zur rechten Zeit“, so Michael H. Lutter, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Das Bauhandwerk befinde sich aktuell in einer schwierigen Lage und brauche dringend Unterstützung. „Die Änderungen werden hoffentlich dazu führen, dass Baugenehmigungen schneller erteilt werden. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein beim Abbau bürokratischer Hürden und wird den ersehnten Aufschwung am Bau unterstützen“, ist sich Lutter sicher.

Darüber hinaus stelle die Einführung eine berufliche Anerkennung für Meister im Bauhandwerk dar und sei ein maßgeblicher Schritt zur Gleichwertigkeit und Attraktivität der beruflichen Bildung.

Besonderen Dank richtet der Hauptgeschäftsführer an den Staatssekretär im Bau- und Heimatministerium Daniel Sieveke. „Am Tag des Handwerks hat Daniel Sieveke die Einführung der kleinen Bauvorlagenberechtigung versprochen, und jetzt hat er geliefert“ lobt Lutter das Engagement des Paderborner Staatssekretärs.

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Hauptgeschäftsführer Michael H. Lutter (l.) damkt Daniel Sieveke persönlich bei einem Besuch im Düsseldorfer Landtag.