Ein breites Bündnis aus dem Arbeitgeberverband Paderborn-Höxter, dem Haus- und Grundeigentümerverein, der Industrie- und Handelskammer, Zweigstelle Paderborn, der Initiative „Paderborn überzeugt“, der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe und dem Spar- und Bauverein Paderborn eG setzt sich für eine positive Entwicklung der Stadt Paderborn, des allgemeinen und sozialen Wohnungsbaus, der regionalen Arbeitsplätze und der berechtigten Interessen von Handwerk und Mittelstand und deren Mitarbeiter ein. Vor diesem Hintergrund äußern die Wirtschaftsvertreter Bedenken in Richtung der Vorgehensweise der Wohnungsgesellschaft Paderborn GmbH (WBG) - insbesondere in Bezug auf die nötige zügige Planung und Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus auf den Konversionsflächen.

Es geht den Institutionen im Sinne einer bedarfsgerechten Entwicklung darum, schnell Chancen zu nutzen und dabei auf bewährte Strukturen zurückzugreifen. Bauverteuernde Generalunternehmer-ausschreibungen gilt es zu vermeiden, um das regionale Handwerk entsprechend zu berücksichtigen, und die verlässliche sowie regionale private Wohnungsbauwirtschaft einzubeziehen. Denn gerade diese kann eine schnelle und solide Umsetzung und Planung im Sinne der Stadt Paderborn und deren Bürger garantieren.

Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe

Dazu bedarf es allerdings des Weiterverkaufs der Flächen durch die Stadt Paderborn, inklusive der Weitergabe der Verbilligung (25 Tsd. Euro Preisnachlass auf verkaufte kommunale Grundstücke an Private je öffentlich geförderter Wohnung) an Dritte zum Zwecke der Errichtung geförderten Wohnungsbaus. Damit kann eine Mietobergrenze von 6,20 Euro pro Quadratmeter für einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren garantiert werden. Die Möglichkeit dazu bietet die bereits im September 2018 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in Kraft gesetzte überarbeitete Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018), die es Kommunen ausdrücklich ermöglicht, sich – ohne aufwändige kommunale Projektentwicklung - Verstärkung von Dritten zu holen und möglichst schnell neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Weiterveräußerung der Konversionsflächen unter Anwendung der Verbilligungsrichtlinie an Private würde in der Konsequenz bedeuten, dass die gewünschte Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen ohne Markteingriff der Kommune mittels der WBG mit regionalem Handwerk und regionaler, privater Immobilienwirtschaft realisiert würde; und zwar zügig.

Die Stadt müsste keine mit erheblichen Risiken behaftete Projektentwicklung betreiben. Die WBG würde zudem ohne erheblichen Finanz- und Personalaufwand die wichtige Funktion einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft erfüllen. Dies wäre ein gutes Beispiel für funktionierende, rationale, öffentlich-private Partnerschaft (PPP) – also eine Win-win Situation im besten Sinne für die Bürger der Stadt Paderborn.