Die Revisionssicherheit ist die Grundlage der elektronischen Aufbewahrung von Informationen. Die GoBD regelt diese Aufbewahrungspflicht und stellt bestimmte Kriterien auf. Sie gelten uneingeschränkt für alle Unternehmer. Wer ersetzendes Scannen einführen möchte, archiviert zukünftig elektronisch. Dies betrifft nicht nur steuerliche Unterlagen, im Idealfall sollten alle im Unternehmen anfallenden Dokumente und Belege digitalisiert, und somit digital archiviert werden. Christian Goede-Diedering, Wirtschaftsjurist und Referent bei der Datev eG und Hacer Ritzler-Engels, Innovation- und Technologie-Beauftragte der Kreishandwerkwerschaft führten das Webinar und zeigten auf, wie die digitale Archivierung bei den Handwerksbetrieben umgesetzt werden kann, wie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen.