Um den Schaden von Kleinbetrieben in Folge der Coronavirus-Krise abzufedern, können ab dem 27. März 2020 Anträge auf Soforthilfe bei den Riegierungspräsidenten gestellt werden. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden.

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