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Handwerk macht doch keine Forschung! … Einspruch! Seit 2020 können Unternehmen jeder Größe ihre Aufwände für neuartige Dienstleistungen und Abläufe im Unternehmen steuermindernd gelten machen. Leider stiftet der Name „Forschungszulage“ dabei viel Verwirrung – gerade der Mittelstand in Deutschland glaubt viel zu oft, dass er dabei nicht gemeint ist! Wir möchten Sie aufschlauen!
Wir bringen Licht ins Dunkel:
- Für was kann ich als Handwerkunternehmen die steuerliche Begünstigung bei neuartigen Leistungen und Abläufen in Anspruch nehmen?
- Wie läuft das Verfahren genau ab und brauche ich einen dieser Beratungsdienstleister, die dauernd bei mir anrufen?
- Welche Erfahrungen und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, von denen mein Unternehmen in diesem Zusammenhang profitieren kann?
- Wie kann ich konkret sogar laufende oder abgeschlossene Vorhaben noch vier Jahre rückwirkend bei der Steuer geltend machen?
Damit Sie von überall aus komfortabel teilnehmen können, findet diese Veranstaltung komplett online statt.
Zwei Verordnungen kommen auf Handwerksbetriebe zu. Stichtag ist dabei der 30.12.2025.
Mit der Produktsicherheitsverordnung soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt sicher sind. Sie gilt für alle entlang der Lieferkette. Die Entwaldungsverordnung betrifft bestimmte Produkte und zunächst nur größere Unternehmen. Ihr Ziel ist die Verhinderung illegaler Abholzung und sieht z.B. die Nachverfolgbarkeit des Holzes bis zum Standort des Baumes vor.
Wer muss was und wie dokumentieren?
Unsere Referenten:
- Zur GPSR referiert Christian Reuter (ZDH)
- die EUDR erläutert Christopher Scheubel (cubemos)
Dies ist eine eine Kooperationsveranstaltung von mehreren Handwerkskammern und der Kreishandwerkerschaften Paderborn-Lippe.
Damit Sie von überall aus komfortabel teilnehmen können, findet diese Veranstaltung komplett online statt.