Unter der aktuellen Problematik der dramatischen Materialpreissteigerungen und Lieferverzögerungen leidet das Bauhaupt- und Baunebengewerbe erheblich. Gibt es im privaten Baurecht diverse Möglichkeiten darauf zu reagieren, sind die Spielräume im Vergaberecht verschwindend gering. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat darauf mit einem Erlass reagiert. Danach soll die „Stoffpreisgleitklausel“, die bislang lediglich bei schwankenden Stahlpreisen zum Einsatz kam, nun auch auf andere Materialien ausgedehnt werden. Zunächst sollen die Anpassungen lediglich im Verhältnis des Handwerks zum Bundesbau gelten, eine Signalwirkung auf die Kommunen wird aber erhofft und erwartet.

In einem Webinar erläuterte die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe  den Inhalt und die Auswirkungen. Darüber hinaus stand während der Online-Veranstaltung ein Austausch über die Praktikabilität in der Umsetzung im Mittelpunkt.